Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung

Neuordnung der Krankenversicherung der Bergleute

Abschnitt I

§ 1 KnVAusbauV

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§ 2 KnVAusbauV

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) u. (4) ...

§ 3 KnVAusbauV

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Gesundheitsfürsorge

Abschnitt II

§ 4 KnVAusbauV

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Krankenversicherung der Rentner

Abschnitt III

§ 5 KnVAusbauV

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Gemeinschaftshilfe des Reichsstocks für Arbeitseinsatz

Abschnitt IV

§ 6 KnVAusbauV

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Umfang der Versicherung

Abschnitt V

§ 7 KnVAusbauV

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§ 8 KnVAusbauV

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Übergangs- und Schlußvorschriften

Abschnitt VI

§§ 9 u. 10 KnVAusbauV

(weggefallen)

§ 11 KnVAusbauV

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.

§ 12 KnVAusbauV

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