- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
- Abschnitt 5: Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 25 KWKG
Kältespeicher
Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.