- Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
- Teil 9: Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
§ 58 KVBG
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.