- Körperschaftsteuergesetz
- Erster Teil: Steuerpflicht
§ 6a KStG
Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.