- Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
- Erster Teil: Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
- Viertes Kapitel: Aufbringung der Mittel
- Zweiter Abschnitt: Beitragsanteile des Versicherten
- Dritter Unterabschnitt: Erstattungen
§ 22 KSVG
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