- Gesetz zum Schutz von Kulturgut
- Kapitel 5: Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes
- Abschnitt 2: Rückgabeverfahren
§ 59 KGSG
Rückgabeersuchen
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder
2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.