- Kapitalanlagegesetzbuch
- Kapitel 4: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Abschnitt 1: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Unterabschnitt 2: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
§ 301 KAGB
(weggefallen)