- Jugendgerichtsgesetz
- Zweites Hauptstück: Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
- Zweiter Unterabschnitt: Jugendarrest
§ 86 JGG
Umwandlung des Freizeitarrestes
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.