- Jugendgerichtsgesetz
- Zweites Hauptstück: Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
- Fünfter Teil: Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 116 JGG
Zeitlicher Geltungsbereich
Das Gesetz wird auch auf Verfehlungen angewendet, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind.