- Jugendgerichtsgesetz
- Zweites Hauptstück: Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
- Dritter Teil: Heranwachsende
- Zweiter Abschnitt: Gerichtsverfassung und Verfahren
§ 107 JGG
Gerichtsverfassung
Von den Vorschriften über die Jugendgerichtsverfassung gelten die §§ 33 bis 34 Abs. 1 und §§ 35 bis 38 für Heranwachsende entsprechend.