- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Teil 3: Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
- Abschnitt 3: Sachwertverfahren
§ 38 ImmoWertV
Alterswertminderungsfaktor
Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer.