Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen
Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Artikel 1 des
Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996
zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung
durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972)
Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen.