- Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
- Abschnitt 3: Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 33 HkRNDV
Löschung von Regionalnachweisen
Für die Löschung von Regionalnachweisen sind die Vorschriften des § 32 über die Löschung von Herkunftsnachweisen entsprechend anzuwenden.