§ 28 HalblSchG
Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen
Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 28
HalblSchG
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1987 in Kraft.
§ 27 HalblSchG