§ 41 HGrG
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Abschnitt IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 41
HGrG
Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 40 HGrG
§ 42 HGrG