Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
BGH, URTEIL vom 1.6.1981,
Az. II ZR 38/81
Der § 5 HGB soll lediglich Rechtssicherheit dadurch schaffen, daß er den Streit über das Erfordernis kaufmännischer Einrichtungen ausschließt, das im § 2, § 3 Abs. 2 und 3 und § 4 HGB Tatbestandsvoraussetzung der Vollkaufmanns-Eigenschaft ist (vgl. BGHZ 32, 307, 314).