Ist zur Veräußerung die Genehmigung nicht notwendig, so hat die Genehmigungsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber zu erteilen. Das Zeugnis steht der Genehmigung gleich.
BGH, URTEIL vom 6.10.1963,
Az. V ZR 38/63
4o Die Entlastungsbedingung ist auch nicht deshalb eingetreten, weil das .Schreiben des Vormundschaftsgerichts vom 29° März 1957 (Korrespondenzheft Bl* 39) die vorrimndschaftsgerichtliche Genehmigung als nicht erforderlich bezeichne und deshalb einer Genehmigung gleichzu-stellen sei» Die Frage der Ersetzbarkeit einer erforderlichen Genehmigung der öffentlichen Hand durch ein Ifegativattest ist fUr einige Fälle vom Gesetzgeber bejahend entschie~ den (§5 GrdstVG, § 23 Abs» 2 BBauG) und im übrigen umstritten (bejahend für die Devisengenehmigung nach MBG 52 und 53 das bereits genannte Urteil BGH2 1, 294, 300/303?