- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
 
    
    
    -  Abschnitt 4: Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
 
    
     § 56a GmbHG 
    Leistungen auf das neue Stammkapital
     Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.