- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Abschnitt 4: Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
§ 56a GmbHG
Leistungen auf das neue Stammkapital
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.