BVerfG, Urteil vom 5.10.1963,
Az. 1 BvR 25/64
...(2) ...(3) ...Durch Urteil vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) hat das Bundesverfassungsgericht § 17 Abs. 1 GewStG insoweit für nichtig erklärt, als diese Bestimmung zuließ, daß für Wareneinzelhandelsunternehmen Zweigstellensteuer erhoben wurde.
BVerfG, Urteil vom 5.10.1963,
Az. 1 BvR 25/64
...(2) ...(3) ...Durch Urteil vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101) hat das Bundesverfassungsgericht § 17 Abs. 1 GewStG insoweit für nichtig erklärt, als diese Bestimmung zuließ, daß für Wareneinzelhandelsunternehmen Zweigstellensteuer erhoben wurde.