- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
- Teil 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
- Unterabschnitt 2: Betreiberpflichten
§ 59 GModG
Sachgerechte Bedienung
Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung ist vom Betreiber sachgerecht zu bedienen.