Anlage 8 FrSaftErfrischGetrV

(zu den §§ 4 und 5)

Höchstmengen für bestimmte Stoffein koffeinhaltigen ErfrischungsgetränkenTeil A: Koffeinhaltige ErfrischungsgetränkeStoffHöchstmengeim verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l]Koffein  320Teil B: EnergydrinksStoffHöchstmenge im verzehrfertigen Lebensmittel [mg/l]Taurin4 000Inosit  200Glucuronolacton2 400