- Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
- Abschnitt 4: Verkehrsverbote, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelungen
§ 10 FrSaftErfrischGetrV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.