§ 10 FernUSG
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
1. Abschnitt: Fernunterrichtsvertrag
§ 10
FernUSG
Ausschluss abweichender Vereinbarungen
Von den §§
2
bis
9
kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
§ 9 FernUSG
§ 11 FernUSG