§ 340 FamFG

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind

1.
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für eine Leibesfrucht betreffen,

2.
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie

3.
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.