- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Abschnitt 2: Verfahren in Unterbringungssachen
§ 322 FamFG
Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
Für die Vorführung zur Untersuchung und die Unterbringung zur Begutachtung gelten die §§ 283 und 284 entsprechend.