- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Abschnitt 2: Verfahren in Unterbringungssachen
§ 318 FamFG
Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers
Für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers gilt § 277 entsprechend.