(Fundstelle: BGBl. I 2018, 14)KlasseKlasseKlasseKlasseKlasseKlasseKlasseKlasseGrundbetragfür die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts € € € € € € € € bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung € € € € € € € € Vorstellungsentgelte*– theoretische Prüfung€ € € € € € € € – praktische Prüfung (komplett)€ € € € € € € € bei Teilprüfung**– nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben€ € € € € € € € – nur Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten***€ € € € € € € € – nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen€ € € € € € € € Fahrstunde (zu je 45 Minuten)Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)– auf Bundes- oder Landesstraßen€ € € € € € € € – auf Autobahnen€ € € € € € € € – bei Dämmerung und Dunkelheit€ € € € € € € € Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten)** € € € € € € € € *Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesem zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.Grundbetrag bei Mehrfach-KlassenSeminareKlassen€ Klassen€ – Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)€ **nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und TKlassen€ Klassen€ – Fahreignungsseminar (FES) (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)€ ***gilt nicht für die Klasse BEKlassen€ Klassen€ Ausbildungskurs nach § 5 Absatz 2 FeV€ Ausbildungskurs nach Anlage 7a FeV (B96)€ Abweichungen vom vorstehenden Muster sind zulässig, soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.