Anlage 1.2 FahrlG2018DV

(zu § 2 Absatz 1)Fahrlehrerschein

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 10)

Zusammenhängend auf Neobondpapier in einer Stärke von 150 g/m2 ohne optische Aufheller, Farbe gelb, Breite 222 mm, Höhe 105 mm. In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

1.
als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Stilisierter Bundesadler“,

2.
nur unter UV-Licht sichtbare rot und blau fluoreszierende Melierfasern,

3.
chemische Reagenzien.

Vorderseite

Rückseite