Anlage 15 FZV

(zu § 43 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 127)

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Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 43 FZVDas vorstehende Kennzeichen istVorname, Name, FirmaStraße und HausnummerPostleitzahl, Wohnort/Firmensitzfür die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.Ort, DatumName der ZulassungsbehördeUnterschrift

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lfd. Nr.FahrzeugklasseFahrzeugherstellerFINHubraumErstzulassungZul. Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax. km/hVorneMitteHinten

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Hinweise Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-FahrzeugeZwecke Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:a)Probefahrten:Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugb)Überführungsfahrten:Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienenc)An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend)Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs