BVerfG, vom 3.2.1998,
Az. 2 BvF 4/98
Bei der verfassungsrechtlichen Kontrolle von Rechtsverordnungen ist auch zu prüfen, ob die gesetzliche Ermächtigung (hier: § 8 Abs.3 FVG) ihrerseits gültig ist und ob der Inhalt der Rechtsverordnung in der in Anspruch genommenen gesetzlichen Ermächtigung eine Grundlage findet und von ihr gedeckt wird (BVerfGE 101, 1 <30>; stRspr); Art. 80 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 GG geht von der - auch - verfassungsrechtlichen Erheblichkeit dieser Fragen aus.
BVerfG, vom 3.2.1998,
Az. 2 BvF 4/98
Bei der verfassungsrechtlichen Kontrolle von Rechtsverordnungen ist auch zu prüfen, ob die gesetzliche Ermächtigung (hier: § 8 Abs.3 FVG) ihrerseits gültig ist und ob der Inhalt der Rechtsverordnung in der in Anspruch genommenen gesetzlichen Ermächtigung eine Grundlage findet und von ihr gedeckt wird (BVerfGE 101, 1 <30>; stRspr); Art. 80 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 GG geht von der - auch - verfassungsrechtlichen Erheblichkeit dieser Fragen aus.