Anlage 4 FSPersAV

(zu § 5 Abs. 2)Anforderungen an Lizenzscheine

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1962)

1.
Einzelangaben
Folgende Angaben müssen in der Lizenz aufgeführt sein, wobei die mit einem Stern gekennzeichneten Angaben ins Englische zu übersetzen sind:

a)
*Name des erteilenden Staates oder der erteilenden Behörde (in Halbfettdruck);

b)
*Titel der Lizenz (in Fettdruck);

c)
laufende Nummer der Lizenz (in arabischen Ziffern), die von der die Lizenz erteilenden Behörde vergeben wird;

d)
vollständiger Name des Inhabers der Lizenz;

e)
Geburtsdatum;

f)
Staatsangehörigkeit des Inhabers;

g)
Unterschrift des Inhabers;

h)
*Bescheinigung der Gültigkeit und der Ermächtigung für den Inhaber, die mit der Lizenz verbundenen Rechte auszuüben, wobei Folgendes anzugeben ist:

1)
die Erlaubnisse, Befugnisse, Sprachenvermerke, Ausbildererlaubnis und Berechtigungen,

2)
Datum der jeweils erstmaligen Erteilung,

3)
Datum des Ablaufs der jeweiligen Gültigkeitsdauer;

i)
Unterschrift der die Lizenz ausstellenden Person und Datum der Erteilung;

j)
Stempel der Aufsichtsbehörde.Der Lizenz muss ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis beigefügt sein.

2.
Material
Es ist Papier bester Qualität oder ein anderes geeignetes Material zu verwenden, und die in Nummer 1 genannten Angaben müssen darauf deutlich zu erkennen sein.

3.
Farbe
Der Lizenzschein für Fluglotsen ist gelb.