- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
- Abschnitt 4: Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister
§ 13 FPersV
Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.