- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Erster Abschnitt: Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
§ 3 EuWG
Gliederung des Wahlgebietes
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.