Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
Teil 1: Erstreckung
Abschnitt 2: Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 4: Besondere Vorschriften für Marken