- Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
- Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 EntgTranspG
Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.