- Einkommensteuergesetz
- II.: Einkommen
- 8.: Die einzelnen Einkunftsarten
- V.: Steuerermäßigungen
- VI.: Steuererhebung
- XI.: Altersvorsorgezulage
§ 98 EStG
Rechtsweg
In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.