- Europäisches Patentübereinkommen
- Erster Teil: Allgemeine und institutionelle Vorschriften
- Kapitel I: Allgemeine Vorschriften
Art 1 EPÜ
Europäisches Recht für die Erteilung von Patenten
Durch dieses Übereinkommen wird ein den Vertragsstaaten gemeinsames Recht für die Erteilung von Erfindungspatenten geschaffen.