- Europäisches Patentübereinkommen
- Erster Teil: Allgemeine und institutionelle Vorschriften
- Zweiter Teil: Materielles Patentrecht
- Dritter Teil: Die Europäische Patentanmeldung
- Kapitel I: Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Art 83 EPÜ
Offenbarung der Erfindung
Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.