- Europäisches Patentübereinkommen
- Erster Teil: Allgemeine und institutionelle Vorschriften
- Zweiter Teil: Materielles Patentrecht
- Dritter Teil: Die Europäische Patentanmeldung
- Fünfter Teil: Einspruchs- und Beschränkungsverfahren
Art 102 EPÜ
Widerruf oder Aufrechterhaltung des europäischen Patents (gestrichen)