- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 5 EMVG
Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.