- Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln
- Teil 4: Bußgeldvorschriften und Einschränkung eines Grundrechts
§ 19 EBewMG
Einschränkung eines Grundrechts
Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.