§ 5 DirektZahlDurchfV
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Teil 2: Aktiver Betriebsinhaber
§ 5
DirektZahlDurchfV
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird ab dem Jahr 2018 nicht mehr angewendet.
§ 4 DirektZahlDurchfV
§ 6 DirektZahlDurchfV