§ 25 DRiG
Deutsches Richtergesetz
Teil 1: Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 4: Unabhängigkeit des Richters
§ 25
DRiG
Grundsatz
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
§ 24 DRiG
§ 26 DRiG