- Deutsches Richtergesetz
- Vierter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
- Dritter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 126 DRiG
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.