§ 34 DEÜV
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Sechster Abschnitt: Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
§ 34
DEÜV
(weggefallen)
§ 33 DEÜV
§ 35 DEÜV