§ 32 DEÜV
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Sechster Abschnitt: Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
§ 32
DEÜV
(weggefallen)
§ 31 DEÜV
§ 33 DEÜV