§ 18 DEÜV
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Dritter Abschnitt: Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung
Zweiter Unterabschnitt: Systemprüfung
§ 18
DEÜV
(weggefallen)
§ 17 DEÜV
§ 19 DEÜV