§ 37 DEÜV
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Sechster Abschnitt: Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
§ 37
DEÜV
(weggefallen)
§ 36 DEÜV
§ 38 DEÜV