§ 24 DEÜV
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Dritter Abschnitt: Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung
Dritter Unterabschnitt: Durchführung der Datenübertragung
§ 24
DEÜV
(weggefallen)
§ 23 DEÜV
§ 25 DEÜV