§ 3 DBBATZV
Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG
§ 3
DBBATZV
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
§ 2 DBBATZV